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Torrent-Portal YTS erneut Probleme

Torrent-Portal YTS erneut Probleme
Geschrieben von SEKoner am 19.07.2019 um 10:26 Uhr


YTS als derzeit stärkster Mitbewerber (neben Pirate Bay, ...) um den Thron der Torrentseiten scheint nicht zur Ruhe zu kommen. Eine Gruppe aus diversen Filmgesellschaften hat vor kurzem bei dem Bezirksgericht von Hawaii eine Klage gegen die mutmaßlichen Betreiber der Seite (inzw. YTS.lt) eingereicht. Obwohl das Torrent-Portal YTS erst kürzlich wieder einmal die Domain gewechselt hat, werden bereits jetzt wieder mehr als 550 Millionen Zugriffe pro Monat generiert.

YTS wurde trotz außergerichtlicher Einigung verklagt

Wie ein Vertreter von YTS unter dem Pseudonym „Mr. Segaran“ per E-Mail an den leitenden Juristen der klagenden Filmgesellschaften schreibt, ist YTS darum bemüht mit der Kanzlei erneut als Ziel eine außergerichtliche Einigung zu finden. Seine wahre Identität wollte der Schreiber aber auch in der folgenden schriftlichen Konversation nicht preisgeben. Um eineige Einigung zu erzielen bestehen die Filgesellschaften jedoch auf eine vollständige Löschung der Filme aus dem Portal. Darunter befanden sich auch zahlreiche bekannte Titel wie die Komödie „Once Upon a Time in Venice“ mit Bruce Willis oder der Action Thriller „The Hitman’s Bodyguard“. Trotz das YTS die genannten Titel aus seinem Portal entfernt wurden und man ein erneutes hochladen der Angebote unterbunden haben wollte, konnte aber keine Einigung erzeielt werden.

Kinofilme gelöscht oder nur aus öffentl. Bereich genommen?

Der bereits genannte Jurist mit dem Namen Kerry Culpepper schrieb dem Gericht über die platzte Einigung, die Seite unter der neuen Domain hätte die Filme lediglich aus dem öffentlich zugänglichen Bereich genommen und nicht komplett entfernt. Somit hätten zwar nicht mehr alle Nutzer den Zugriff auf die Besucher anziehenden Medien, ein Zugriff bestände aber auch weiterhin. Mehrere Seiten und auch Benutzer bestätigen allerdings die Aussage von YTS, nachdem die Medien nicht mehr verfügbar seien.

Der Jurist wandte sich nun an das Bezirksgericht von Hawaii und verlangte, dass der Webhoster und der Domain-Registrar die Identität des Betreibers preisgeben müsse. Das Gericht gab diesem Antrag am 01. Juli jdoch nicht statt, mit der Begründung, dass es unklar ist ob der Beklagte wirklich seinen Sitz in den Verinigten Staaten von Amerika habe. Ein Folgeantrag zur Überprüfung dessen, ist bisher ausstehend.

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