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Staatliches Schnüffeln auf Smart-Geräten

Staatliches Schnüffeln auf Smart-Geräten
Geschrieben von SEKoner am 20.07.2019 um 14:13 Uhr


Erst vor ein paar Wochen machten im Vorfeld der Innenministerkonferenz schon Gerüchte die Runde, der Zugriff für die Strafverfolgungsbehörden auf Daten von Smart-Geräten, (Alexa, ...) solle erlaubt werden. Wie die Regierung nun auf die Anfrage der FDP in ihrer Antwort bestätigte, gibt es bereits den legalen Lauschangriff auf Smart-Home-Geräte. Sowohl eine Beschlagnahmung als auch das Abhören bzw. die Auswertung gespeicherter Daten sind dabei zulässig.

Aufschrei bei Datenschützern und Gesellschaft

Der Aufschrei bei Datenschützer war groß und auch in der Gesellschaft spiegelte sixch dies wieder. Als die Datenschützer ihren Unmut in Folge an Minister Seehofer kund taten, beeilte sich dieser zu versichern: „Wir wollen keine Kinderzimmer überwachen“. Auch Niedersachsens SPD-Innenminister B. Pistorius bestätigte, daß die Polizei weder Alexa noch Google Home abhören oder für ihre Ermittlungen einsetzen würde. Der oberste Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber äußerte sich derweil generell kritisch zu dem Vorhaben der Sicherheistsbehörden und bestätigte: „Gerade, wenn es im Wesentlichen um Informationen, Gespräche oder sogar Videos aus Wohnungen und anderen privaten Orten geht, liegen hierin besonders gravierende Grundrechtseingriffe.“

Wie bereits bei den so genannten Staatstrojanern vom Unternehmen FINFISCHER, ist auch hier beim einführen des Lauschangriffes mittels Smart-Home-Geräten die Taktik wieder dieselbe. Man muss die Bevölkerung angeblich vor Terrorismus oder derartigen Gruppierungen schützen. In der Realität sind jedoch über die Hälfte aller bekannten Fälle in denen Polizeibehörden die Möglichkeiten der Staatstrojaner einsetzen, nur Drogendelikte.

Auf eine weitere Anfrage der FDP-Bundestargsfraktion an die Regierung bestätigt diese, man sehe derzeit keinen weiteren Regelungsbedarf für smarte Haushaltsgeräte. Allerdings, schon jetzt dürfen die Behörden ja Aufnahmen von Alexa, Google Home usw. ganz legal beschlagnahmen, abhören oder ihre Speicher auswerten. Einzige Voraussetzung ist, daß dies bei einem traditionellen Kommunikationsmittel, Speichermedium oder Gerät bereits auch erlaubt ist.

Interessant wäre an dieser Stelle noch die Tatsache zu erwähnen, daß eine Studie des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages erst kürzlich wieder bestätigte, worauf viele Datenschützer schon lange immer wieder hingewiesen haben. Assistenzsysteme wie Alexa speichern nicht nur die Stimmen ihrer registrierten Nutzer:innen ab, sondern auch von Kindern, Gästen und zufälligen Besuchern wie Lieferdienste.

Was hier also auf der einen Seite als gravierendes rechtliches Problem hervorgehoben wird, ist andererseits aufgrund des mehr an gesammelten Daten natürlich ganz im Sinne der Behörden. Ob dies im Zuge von rechtlich belastbaren Beweisen den Sicherheitsbehörden wirklich hilft, ist jedoch noch abzuwarten.

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