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Polizei statt Waffenbestellung

Polizei statt Waffenbestellung
Geschrieben von SEKoner am 23.07.2019 um 03:19 Uhr


Statt dem Lieferdienst mit den gewünschten Waffen, welche sich ein Mann in Zschopau nahe Chemnitz im DarkNet bestellt hat, stand die Polizei vor seiner Haustür. Der Mann wurde vor Ort festgenommen und in U-Haft verbracht. Der Festnahme selbst waren zuvor intensive Ermittlungen der Zentralstelle Cybercrime Sachsen (ZCS), zusammen mit der Unterstützung ausländischer Strafverfolgungsbehörden vorausgegangen. Welcher Art die Unterstützung der ausländischen Behörden hier war ist nicht bekannt.

Wie der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) hierzu berichtete, erfolgte die Festnahme am 17.07.2019, weil er zuvor im Darknet eine Waffenbestellung inklusive der passenden Munition durchgeführt habe. Wie die Behörden hiervon erfahren haben und an die Daten des Mannes gekommen sind, wurde auch hier nicht berichtet. Es wurde jedoch umgehend ein Haftbefehl fürden Tatverdächtigen wegen Fluchtgefahr bei der Staatsanwaltschaft in Dresden beantragt und ausgestellt.

Grund der Waffenbestellung weiterhin unbekannt

Es ist lediglich bekannt, der tatverdächtige Mann habe versucht sich im Internet eine halbautomatische Pistole vom Typ Glock Typ 17 nebst Schalldämpfer sowie ein Kalaschnikow Typ 47 (AK47) geordert. Welche Motivation hinter der Bestellung steckt ist bisher weiterhin ungeklärt. Eine Bestellung zum Zwecke des Selbsschutzes dürfte bei der Bestellung eines Sturmgewehres aber ausgeschlossen sein.

Im Verlauf der bei der Festnahme erfolgten Durchsuchung seines Hauses und der Garage wurde lediglich eine Schreckschusspistole und eine geringe Mengen an Betäubungsmitteln sichergestellt.

Sichergestellte Shops mögliche Verbindung

Als im Sommer 2017 der DarkNet Shop „Hansa Market“ hochgenommen wurde, ließ man diesen noch einige Wochen nach der Übernahme durch niederländische Behörden weiterlaufen. Ein solches Vorgehen könnte auch in diesem Fall zu dem Tatverdächtigen geführt haben. Auch wenn der deutschen Polizei solche Maßnahmen nicht erlaubt sind, darf Sie diese durchaus legal durch ihre Kollegen in Nachbarländern durchführen lassen und von den Ermittlungserbenissen profitieren.

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